Rutschhemmung R9 öffentliches Gbäude

Rutschhemmung: Was muß Ich bei der Planung eines Bodenbelages in einem öffentlichen Gebäude beachten?

Beim Thema Rutschhemmung, also der Planung oder Renovierung eines Bodenbelags in einem öffentlichen Gebäude oder einem Arbeitsbereich ist es wichtig, sich alle Anforderungen bewusst zu machen, denen der künftige Bodenbelag entsprechen soll. Es muss also nicht nur geprüft werden, ob der vorgesehene Bodenbelag für den Verwendungsbereich ausreichende Rutschhemmung besitzt, sondern man sollte sich auch vergewissern, ob die mechanische Festigkeit des Bodenbelags, die Beständigkeit gegen chemische und physikalische Einwirkungen sowie die Haftung des Bodenbelages auf dem Untergrund den zu erwartenden Belastungen standhalten. Bei der Auswahl der Bodenbeläge sollte auch die Art des späteren Reinigungsverfahrens berücksichtigt werden.

Zusätzlich sollten folgende Aspekte beachtet werden:

  • Rutschhemmung: Der Bodenbelag muss die erforderliche Rutschhemmklasse gemäß den geltenden Normen (z. B. DIN 51130 für gewerbliche Bereiche) erfüllen
  • Mechanische Festigkeit: Der Bodenbelag muss den zu erwartenden mechanischen Belastungen, wie z. B. durch Möbel, Fahrzeuge oder hohe Besucherfrequenz, standhalten
  • Chemische Beständigkeit: Falls der Bodenbelag in Bereichen mit chemischer Beanspruchung liegt (z. B. Labore, Küchen, Industriehallen), sollte er gegen diese Substanzen resistent sein
  • Physikalische Beständigkeit: Der Bodenbelag sollte gegen thermische Einflüsse, Feuchtigkeit und UV-Strahlung beständig sein, insbesondere in stark frequentierten oder offenen Bereichen
  • Haftung und Untergrundbeschaffenheit: Eine fachgerechte Verlegung mit geeigneten Klebstoffen oder Befestigungssystemen ist essenziell, damit sich der Belag nicht ablöst oder verformt
  • Reinigungsverfahren: Die Wahl des Bodenbelags sollte auch das spätere Reinigungsverfahren berücksichtigen – ob eine einfache Feuchtreinigung, maschinelle Reinigung oder spezielle Pflege notwendig ist

Diese Punkte helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den praktischen Bedürfnissen im jeweiligen Einsatzbereich gerecht wird.

Rutschhemmung R9 öffentliches Gbäude

Rutschhemmung:

Was muß Ich bei der Planung eines Bodenbelages in einem öffentlichen Gebäude beachten?

Rutschhemmung von Böden in öffentlichen Gebäuden: Sicherheit und Normen

Die Sicherheit von Böden in öffentlichen Gebäuden ist ein wesentlicher Aspekt bei der Planung, Renovierung und Nutzung von Bodenbelägen. Besonders die Rutschhemmung spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Umfeld für Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Bedeutung der Rutschhemmung

In stark frequentierten Bereichen, wie Einkaufszentren, Bahnhöfen, Krankenhäusern oder Verwaltungsgebäuden, besteht ein erhöhtes Risiko für Stürze und Ausrutscher. Glatte oder feuchte Oberflächen können insbesondere in Eingangsbereichen, auf Treppen oder in Nasszellen eine Gefahr darstellen. Ein rutschhemmender Bodenbelag reduziert dieses Risiko erheblich und sorgt für eine sichere Nutzung der Flächen.

Gesetzliche Vorgaben und Normen

In Deutschland sind die Anforderungen an rutschhemmende Bodenbeläge durch verschiedene Normen und Richtlinien geregelt:

  • DIN 51130: Bestimmt die Rutschhemmklassen für gewerbliche Bereiche mit schiefen Ebenen (R9 bis R13)
  • DIN 51097: Regelt die Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen (Klassen A, B, C)
  • Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.5/1,2: Gibt Hinweise zur Auswahl rutschhemmender Bodenbeläge in Arbeitsbereichen
  • BGR 181 (Berufsgenossenschaftliche Regel): Definiert Anforderungen und Empfehlungen für Rutschhemmung in Arbeitsstätten

Rutschhemmklassen und ihre Bedeutung

Die DIN 51130 unterscheidet verschiedene Rutschhemmklassen, die durch Tests auf einer geneigten Ebene mit Motoröl ermittelt werden:

  • R9: Geringe Rutschhemmung (Büros, Aufenthaltsräume)
  • R10: Normale Rutschhemmung (Eingangsbereiche, Flure, Sanitärräume)
  • R11: Erhöhte Rutschhemmung (Küchen, Werkstätten, Verkaufsflächen)
  • R12: Hohe Rutschhemmung (Lebensmittelproduktion, Großküchen)
  • R13: Sehr hohe Rutschhemmung (Industriebereiche mit starkem Nässe- oder Fettaufkommen)

Für Nassbereiche wie Schwimmbäder oder Duschräume gelten die Kategorien A, B und C, wobei C die höchste Anforderung an die Rutschhemmung stellt.

Auswahl des richtigen Bodenbelags

Je nach Nutzung des Gebäudes sollte der Bodenbelag gezielt nach den erforderlichen Rutschhemmklassen ausgewählt werden. Geeignete Materialien sind beispielsweise:

  • Rutschfeste Fliesen mit strukturierter Oberfläche
  • Elastische Bodenbeläge (z. B. PVC, Kautschuk) mit eingearbeiteten Granulatpartikeln
  • Beschichtete Betonböden mit rutschhemmender Versiegelung
  • Naturstein mit strukturierter oder geflammter Oberfläche
  • Textile Bodenbeläge, die in manchen Bereichen zur Erhöhung der Trittsicherheit beitragen

Pflege und Instandhaltung

Ein rutschhemmender Bodenbelag allein reicht nicht aus, wenn er nicht regelmäßig gewartet und gereinigt wird. Schmutz, Wasser oder Rückstände von Reinigungsmitteln können die rutschhemmende Wirkung verringern. Daher sollten:

  • Geeignete Reinigungsmittel verwendet werden, die keine rutschigen Filme hinterlassen
  • Feuchte Bereiche umgehend getrocknet oder mit Matten gesichert werden
  • Beschädigte oder abgenutzte Bodenbeläge rechtzeitig erneuert oder nachbehandelt werden

Fazit

Die Rutschhemmung von Böden in öffentlichen Gebäuden ist ein zentraler Faktor für die Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern. Die Wahl des passenden Bodenbelags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie eine fachgerechte Pflege sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und eine langfristig sichere Umgebung zu gewährleisten.

R9 Bodenbelag

R9-Bodenbelag: Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite?

Wenn Sie einen R9-Bodenbelag eingebaut haben, haben Sie bis dahin alles richtig gemacht. Allerdings bedeutet das nicht, dass dieser Boden dauerhaft die R9-Rutschhemmung beibehält. Als Betreiber oder Eigentümer sind Sie verpflichtet, die Rutschsicherheit des Bodens kontinuierlich zu überwachen und zu erhalten. Andernfalls könnten Haftungsrisiken entstehen, falls es aufgrund eines mangelhaft gewarteten Bodens zu einem Unfall kommt.

R9 Bodenbelag

Wichtige Aspekte der Rutschhemmung

  1. Reinigung: Die Verwendung falscher Reinigungsmittel, insbesondere seifenhaltiger, schichtaufbauender Reiniger, kann die Rutschsicherheit erheblich beeinträchtigen. Diese Mittel hinterlassen oft einen Film, der den Boden glatter macht, was die Rutschhemmung verringert. Daher ist es wichtig, geeignete Reinigungsprodukte zu verwenden, die die Struktur des Bodens erhalten.
  2. Abnutzung: Durch den regulären Betrieb kann eine sogenannte schleichende Verglättung entstehen. Dabei werden die mikroskopischen Strukturen des Bodens abgetragen, wodurch sich die Rutschfestigkeit verringert. Unter dem Mikroskop betrachtet, ähneln Bodenbeläge einer Berg- und Tal-Landschaft. Mit der Zeit nutzen sich die Erhebungen ab, während sich in den Vertiefungen Schmutz ansammelt. Dies führt zu einer kontinuierlichen Reduzierung der Rutschhemmung.
  3. Mechanische Belastung: Starke mechanische Beanspruchung, etwa durch schwere Maschinen oder intensive Nutzung in stark frequentierten Bereichen, kann ebenfalls die Rutschfestigkeit negativ beeinflussen. Besonders in Eingangsbereichen oder Produktionsstätten ist eine regelmäßige Kontrolle unerlässlich.
  4. Witterungseinflüsse: In Außenbereichen oder in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit kann Feuchtigkeit die Rutschgefahr erhöhen. Zusätzlich kann Temperaturschwankung den Bodenbelag verändern und seine Rutschhemmung beeinflussen.

Ihre rechtlichen Pflichten

Laut Arbeitsstättenverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und der Verkehrssicherungspflicht sind Sie als Betreiber oder Eigentümer dazu verpflichtet, den Bodenbelag in einem einwandfreien, rutschsicheren Zustand zu halten. Dies erfordert:

  • Regelmäßige Überprüfung der Rutschsicherheit: Eine Kontrolle durch Messungen oder Begehungen hilft, frühzeitig festzustellen, ob die Rutschhemmung noch ausreicht.
  • Verwendung geeigneter Reinigungs- und Pflegeprodukte: Nur speziell zugelassene Reinigungsmittel sollten verwendet werden, um die Eigenschaften des Bodens nicht zu verändern.
  • Gegebenenfalls Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rutschhemmung: Wenn die Rutschhemmung nachlässt, können spezielle Verfahren wie Tiefenreinigung, Oberflächenbearbeitung oder das Aufbringen neuer rutschhemmender Schichten notwendig sein.

Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter rechtliche Haftung und Schadensersatzansprüche, wenn Unfälle aufgrund mangelnder Rutschsicherheit auftreten.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Fazit

Der Einbau eines R9-Bodens allein reicht nicht aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Entscheidend ist die fortlaufende Kontrolle und Pflege, um die Rutschhemmung dauerhaft zu gewährleisten. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen sind essenziell, um Unfälle zu vermeiden und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Nur durch eine konsequente Wartung und Überwachung kann sichergestellt werden, dass der Bodenbelag dauerhaft seinen vorgesehenen Sicherheitsstandard erfüllt.

Rutschhemmung: Wie wird die Rutschsicherheit ermittelt

Die Sicherheit von Böden (Rutschhemmung) in öffentlichen Gebäuden ist ein wesentlicher Aspekt bei der Planung, Renovierung und Nutzung von Bodenbelägen. Besonders die Rutschhemmung spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Umfeld für Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Bedeutung der Rutschhemmung

In stark frequentierten Bereichen, wie Einkaufszentren, Bahnhöfen, Krankenhäusern oder Verwaltungsgebäuden, besteht ein erhöhtes Risiko für Stürze und Ausrutscher. Glatte oder feuchte Oberflächen können insbesondere in Eingangsbereichen, auf Treppen oder in Nasszellen eine Gefahr darstellen. Ein rutschhemmender Bodenbelag reduziert dieses Risiko erheblich und sorgt für eine sichere Nutzung der Flächen.

Gesetzliche Vorgaben und Normen

In Deutschland sind die Anforderungen an rutschhemmende Bodenbeläge durch verschiedene Normen und Richtlinien geregelt:

  • GUV-R 181 (ehemals GUV 26-18): Regelt Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr und beschränkt sich auf betriebliche Verkehrswege, deren Böden mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen
  • DIN 51130: Bestimmt die Rutschhemmklassen für gewerbliche Bereiche mit schiefen Ebenen (R9 bis R13)
  • DIN 51097: Regelt die Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen (Klassen A, B, C)
  • Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.5/1,2: Gibt Hinweise zur Auswahl rutschhemmender Bodenbeläge in Arbeitsbereichen
  • BGR 181 (Berufsgenossenschaftliche Regel): Definiert Anforderungen und Empfehlungen für Rutschhemmung in Arbeitsstätten

Rutschhemmklassen und ihre Bedeutung

Die DIN 51130 unterscheidet verschiedene Rutschhemmklassen, die durch Tests auf einer geneigten Ebene mit Motoröl ermittelt werden:

  • R9: Geringe Rutschhemmung, trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 3° bis 10° (Büros, Aufenthaltsräume)
  • R10: Normale Rutschhemmung, trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 10° bis 19° (Eingangsbereiche, Flure, Sanitärräume)
  • R11: Erhöhte Rutschhemmung, trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 19° bis 27° (Küchen, Werkstätten, Verkaufsflächen)
  • R12: Hohe Rutschhemmung, trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 27° bis 35° (Lebensmittelproduktion, Großküchen)
  • R13: Sehr hohe Rutschhemmung, trittsicher ab einem Neigungswinkel von über 35° (Industriebereiche mit starkem Nässe- oder Fettaufkommen)

Für Nassbereiche wie Schwimmbäder oder Duschräume gelten die Kategorien A, B und C:

  • A: Für trockene Böden
  • B: Für nasse Böden
  • C: Für Schwimmbäder

Rutschhemmung Messung

Prüfverfahren für Rutschhemmung

Die Prüfung der Rutschhemmung erfolgt gemäß GUV-R 181 nach der DIN 51130, in der das Begehungsverfahren auf einer schiefen Ebene mit definiertem Prüföl festgelegt ist. Dabei werden der Neigungswinkel (R-Werte) und der Verdrängungsraum (V-Werte) gemessen. Weitere Prüfverfahren sind:

  • DIN 51131: Messung des Gleitreibungskoeffizienten
  • DIN 1341: Bestimmung der Rutschfestigkeit unter realen Bedingungen

Auswahl des richtigen Bodenbelags

Je nach Nutzung des Gebäudes sollte der Bodenbelag gezielt nach den erforderlichen Rutschhemmklassen ausgewählt werden. Geeignete Materialien sind beispielsweise:

  • Rutschfeste Fliesen mit strukturierter Oberfläche
  • Elastische Bodenbeläge (z. B. PVC, Kautschuk) mit eingearbeiteten Granulatpartikeln
  • Beschichtete Betonböden mit rutschhemmender Versiegelung
  • Naturstein mit strukturierter oder geflammter Oberfläche
  • Textile Bodenbeläge, die in manchen Bereichen zur Erhöhung der Trittsicherheit beitragen

Messung der Rutschsicherheit vor Ort

Eine direkte Bestimmung der R-Werte vor Ort ist nicht möglich, da für eine Labormessung Bodenproben entnommen werden müssen. Dennoch kann mit mobilen Messgeräten die Rutschsicherheit geprüft und bei Bedarf verbessert werden.

Pflege und Instandhaltung

Ein rutschhemmender Bodenbelag allein reicht nicht aus, wenn er nicht regelmäßig gewartet und gereinigt wird. Schmutz, Wasser oder Rückstände von Reinigungsmitteln können die rutschhemmende Wirkung verringern. Daher sollten:

  • Geeignete Reinigungsmittel verwendet werden, die keine rutschigen Filme hinterlassen
  • Feuchte Bereiche umgehend getrocknet oder mit Matten gesichert werden
  • Beschädigte oder abgenutzte Bodenbeläge rechtzeitig erneuert oder nachbehandelt werden

Rutschsicherheit und Rechtssicherheit

Um die Rutschsicherheit dauerhaft zu gewährleisten und rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sollte ein professionelles Konzept umgesetzt werden. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat dazu die DGUV-I 8687 veröffentlicht, die Maßnahmen zur Überprüfung und Optimierung der Rutschsicherheit enthält.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Fazit

Die Rutschhemmung von Böden in öffentlichen Gebäuden ist ein zentraler Faktor für die Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern. Die Wahl des passenden Bodenbelags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie eine fachgerechte Pflege sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und eine langfristig sichere Umgebung zu gewährleisten. Falls Unsicherheiten bestehen, können professionelle Messungen und Beratungen zur Optimierung der Rutschsicherheit beitragen.

Rutschsicherheit im Sanitärbereich

Welche Regelungen der Rutschsicherheitgilt für Sanitärbereiche

Die Rutschsicherheit in Sanitärbereichen ist ein wesentlicher Faktor zur Vermeidung von Unfällen, insbesondere in Nasszellen und Bereichen mit wechselnden Belastungen durch Wasser. Die Anforderungen an die Rutschhemmung variieren je nach Art der Nutzung und sind durch verschiedene Regelwerke definiert.

Regelungen für Nasszellen und Sanitärbereiche

Nach Auffassung des Kuratoriums „Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen“ sowie des Fachausschusses „Bauliche Einrichtungen“ werden Nasszellen in der Regel barfuß begangen. Deshalb gelten für diese Bereiche die Anforderungen der GUV-I 8527, welche die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen in Nassbereichen regelt.

Ob die GUV-I 8527 oder die BGR 181 zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob der Bereich barfuß oder mit Schuhen begangen wird:

  • Barfußbereiche: Hier gilt die GUV-I 8527, welche sich auf die Rutschhemmung von Bodenbelägen in Nasszellen konzentriert.
  • Bereiche, die mit Schuhen begangen werden: In diesem Fall greift die BGR 181, welche die allgemeinen Anforderungen an rutschhemmende Bodenbeläge für Arbeitsbereiche definiert.

Rutschhemmung in Bereichen mit wechselnder Nutzung

Besonders herausfordernd sind Arbeitsbereiche, die sowohl barfuß als auch mit Schuhen genutzt werden. In solchen Fällen sind beide Regelwerke – GUV-I 8527 und BGR 181 – zu berücksichtigen. Der Grund liegt darin, dass die Prüfmethoden für die Rutschhemmung unterschiedlich sind:

  • DIN 51097 (für barfuß begangene Bereiche): Prüft die Rutschhemmung mit Wasser als Gleitmittel
  • DIN 51130 (für Schuhbereiche): Bestimmt die Rutschhemmung unter Verwendung von Öl als Prüfmedium

Da beide Prüfmethoden nicht direkt vergleichbare Werte liefern, ist eine detaillierte Planung erforderlich, um die Rutschgefahr in sanitär genutzten Arbeitsbereichen effektiv zu minimieren.

Empfohlene Bodenbeläge für optimale Rutschsicherheit

  • Für barfuß genutzte Nassbereiche: Fliesen mit hoher Rutschhemmung gemäß DIN 51097 (z. B. Klasse A, B oder C)
  • Für Schuhbereiche: Bodenbeläge mit entsprechender Einstufung nach DIN 51130 (z. B. R9 bis R13)
  • Für Mischbereiche: Kombination aus rutschhemmenden Materialien oder zonierte Bodenbelagslösungen zur Berücksichtigung beider Anforderungen

Fazit

Die Wahl des richtigen Bodenbelags in Sanitärbereichen ist entscheidend für die Rutschsicherheit. Während für reine Barfußbereiche die GUV-I 8527 maßgeblich ist, gelten für Arbeitsbereiche mit Schuhen die Anforderungen der BGR 181. Bereiche mit wechselnder Nutzung erfordern eine besondere Planung, um sowohl Sicherheit als auch funktionale Anforderungen zu gewährleisten. Eine sorgfältige Auswahl der Materialien und deren regelmäßige Prüfung nach den entsprechenden Normen ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu maximieren.

Rutschsicherheit mit. Eingangsmatte

Sollte im Eingangsbereich eine Sauberlaufmatte eingeplant werden?

Die Rutschsicherheit im Eingangsbereich ist ein essenzieller Aspekt, um Unfälle durch Ausrutschen zu vermeiden. Gerade an Übergängen von Außen- zu Innenbereichen kann Feuchtigkeit und Schmutz für eine erhöhte Rutschgefahr sorgen. Eine Sauberlaufmatte spielt daher eine zentrale Rolle bei der Reduzierung dieser Risiken.

Vorteile einer Sauberlaufmatte für die Rutschsicherheit

  • Reduzierung von Feuchtigkeit: Eine Sauberlaufmatte nimmt Feuchtigkeit von Schuhen auf und verhindert so, dass Wasser auf glatten Bodenbelägen verteilt wird.
  • Minimierung der Rutschgefahr: Gerade auf polierten Naturstein- oder Fliesenböden kann Feuchtigkeit zu gefährlichen Rutschunfällen führen. Eine gut platzierte Matte hilft, diesen Effekt zu minimieren.
  • Schutz bei Schnee und Regen: In nassen oder winterlichen Bedingungen trägt die Sauberlaufmatte dazu bei, Matsch und Schnee aufzunehmen und somit die Rutschgefahr zu reduzieren.
  • Erhöhung der Trittsicherheit: Durch die strukturierte Oberfläche von Sauberlaufmatten wird ein sicherer Tritt ermöglicht, insbesondere bei rutschigem Schuhwerk.

Arten von Sauberlaufmatten für maximale Rutschsicherheit

Um die Rutschsicherheit optimal zu gewährleisten, sollten geeignete Matten je nach Einsatzort verwendet werden:

  • Gitterroste oder Gummimatten: Ideal für den Außenbereich, da sie groben Schmutz und Feuchtigkeit effizient aufnehmen und rutschfest sind.
  • Textile Sauberlaufmatten mit hoher Feuchtigkeitsaufnahme: Besonders für Innenbereiche geeignet, um Restfeuchte von den Schuhen zu entfernen.
  • Kombinationsmatten: Eine Kombination aus grober Schmutzaufnahme und feiner Feuchtigkeitsaufnahme für maximalen Schutz gegen Rutschgefahr.

Optimale Platzierung und Dimensionierung

  • Mehrzonenkonzept: Eine effektive Schmutzaufnahme beginnt bereits im Außenbereich und setzt sich im Innenbereich fort.
  • Mindestlänge von 3-5 Metern: Damit die Matte ihre volle Wirkung entfalten kann, sollte sie ausreichend lang sein, um mehrere Schritte auf der Oberfläche zu ermöglichen.
  • Regelmäßige Wartung: Um die rutschhemmende Wirkung zu erhalten, sollten Sauberlaufmatten regelmäßig gereinigt und von angesammeltem Schmutz befreit werden.
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Fazit

Eine gut geplante Sauberlaufmatte trägt erheblich zur Rutschsicherheit im Eingangsbereich bei. Durch die richtige Auswahl und Platzierung kann die Gefahr durch nasse oder verschmutzte Böden erheblich reduziert werden, was insbesondere in öffentlichen oder hochfrequentierten Gebäuden zur Unfallvermeidung beiträgt. Eine Investition in hochwertige Sauberlaufmatten ist daher ein wichtiger Bestandteil jeder sicherheitsbewussten Gebäudeplanung.

Gebürsteter naturstein rutschsicher

Kann man gebürstete Natursteine im Außenbereich verlegen (R11 oder R10 V4)?

Gebürstete Natursteine erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie eine angenehme Haptik bieten und dennoch eine gewisse Rutschhemmung aufweisen. Doch stellt sich die Frage, ob sie für den Außenbereich geeignet sind, insbesondere wenn eine Rutschhemmung von R11 oder R10 V4 gefordert ist.

Eigenschaften gebürsteter Natursteine

Durch das Bürsten wird die Oberfläche eines Natursteins aufgeraut, wobei die weicheren Bestandteile des Gesteins abgetragen werden. Dies kann zu einer leichten Struktur führen, die die Griffigkeit verbessert. Allerdings hängt die tatsächliche Rutschhemmung stark von der Gesteinsart und der Intensität der Bearbeitung ab.

Rutschhemmung und Außenbereich

  • R11: Diese Rutschhemmungsklasse ist häufig für Außenbereiche wie Terrassen, Gehwege oder Poolumrandungen erforderlich. Gebürstete Natursteine können diese Anforderung erfüllen, müssen aber getestet werden.
  • R10 V4: Diese Klassifizierung bedeutet, dass der Bodenbelag eine erhöhte Verdrängungsraumklasse besitzt, was vor allem bei nassen Bedingungen wie in Außenbereichen oder Industrieanlagen von Vorteil ist.

Ob ein gebürsteter Naturstein eine dieser Rutschhemmungsklassen erreicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Der spezifischen Steinart
  • Der Intensität der Bürstbearbeitung
  • Der Feuchtigkeitsaufnahme des Materials

Gebürstete Natursteinbeläge entsprechen in der Regel nur einer R10 und sind somit nicht ausreichend rutschhemmend (im Einzelfall ist dies zu überprüfen). Besser ist es, geflammt, gestockt oder gesandstrahlt einzubauen.

Fazit

Gebürstete Natursteine können im Außenbereich verlegt werden, sofern sie die geforderte Rutschhemmungsklasse nachweisen. Eine vorherige Prüfung nach DIN 51130 ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Oberfläche den Sicherheitsanforderungen entspricht. Besonders in Bereichen mit hoher Feuchtigkeitsbelastung sollte darauf geachtet werden, dass der Naturstein auch in nassem Zustand ausreichend rutschfest bleibt.

Rutschsicherheit R9 = C120

Entspricht ein geschliffener Naturstein C120 immer einer R9?

Entspricht ein geschliffener Naturstein C120 immer einer R9?

Die Frage, ob ein geschliffener Naturstein mit der Oberflächenbearbeitung C120 immer einer Rutschhemmungsklasse R9 entspricht, ist von großer Bedeutung, insbesondere für Architekten, Planer und Bauherren. Die Rutschhemmungsklassen geben an, wie rutschfest ein Bodenbelag unter bestimmten Bedingungen ist. Dabei wird eine Einstufung von R9 (geringe Rutschhemmung) bis R13 (sehr hohe Rutschhemmung) vorgenommen.

Die Einschätzung des Deutschen-Naturstein-Verbands (DNV)

Der Deutsche-Naturstein-Verband (DNV) hat in seiner Broschüre „Rutschsicherheit von Bodenbelägen aus Naturwerkstein“ festgehalten, dass „nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen ist, dass Natursteinfußbodenbeläge mit der Oberflächenbearbeitung ‚geschliffen C120‘ sowohl in trockenem als auch in nassem Zustand für die Verwendung in Eingangsbereichen, die direkt aus dem Freien betreten werden, wie beispielsweise Schalterräume von Geldinstituten, ausreichend rutschhemmend sind.“ Dies bedeutet, dass diese Bearbeitungsform grundsätzlich als ausreichend rutschhemmend angesehen wird, jedoch ohne explizite Bezugnahme auf die R-Klassifizierung.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

C120 und R9 – Eine Gleichsetzung?

C120 bezeichnet eine bestimmte Schleifstufe bei der Bearbeitung von Natursteinen. Sie beschreibt die Feinheit des Schliffs, jedoch nicht direkt die Rutschhemmungseigenschaften nach DIN 51130. Die R-Klassifizierung wird durch normierte Prüfverfahren bestimmt, bei denen eine Testperson mit genormtem Schuhwerk auf einer geneigten Fläche den Neigungswinkel testet, bei dem das Ausrutschen beginnt.

Ob ein geschliffener Naturstein C120 der Rutschhemmungsklasse R9 entspricht, hängt daher von weiteren Faktoren ab, wie:

  • Der Art des Natursteins (z. B. Granit, Marmor, Kalkstein)
  • Der Porosität und Textur des Materials
  • Der Nutzungssituation (trocken oder nass)

Rutschsicherheit R9 = C120

Fazit

Ein geschliffener Naturstein C120 kann, aber muss nicht zwingend der Rutschhemmungsklasse R9 entsprechen. Während der DNV eine grundsätzliche Eignung für bestimmte Einsatzbereiche bestätigt, ist eine individuelle Prüfung nach DIN 51130 für eine verbindliche R-Klassifizierung unerlässlich. Bauherren und Planer sollten daher vor einer Entscheidung stets eine konkrete Rutschhemmungsprüfung oder Zertifizierung für den gewählten Naturstein in Betracht ziehen.