Rutschsicherheit R9 = C120

Entspricht ein geschliffener Naturstein C120 immer einer R9?

Entspricht ein geschliffener Naturstein C120 immer einer R9?

Die Frage, ob ein geschliffener Naturstein mit der Oberflächenbearbeitung C120 immer einer Rutschhemmungsklasse R9 entspricht, ist von großer Bedeutung, insbesondere für Architekten, Planer und Bauherren. Die Rutschhemmungsklassen geben an, wie rutschfest ein Bodenbelag unter bestimmten Bedingungen ist. Dabei wird eine Einstufung von R9 (geringe Rutschhemmung) bis R13 (sehr hohe Rutschhemmung) vorgenommen.

Die Einschätzung des Deutschen-Naturstein-Verbands (DNV)

Der Deutsche-Naturstein-Verband (DNV) hat in seiner Broschüre „Rutschsicherheit von Bodenbelägen aus Naturwerkstein“ festgehalten, dass „nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen ist, dass Natursteinfußbodenbeläge mit der Oberflächenbearbeitung ‚geschliffen C120‘ sowohl in trockenem als auch in nassem Zustand für die Verwendung in Eingangsbereichen, die direkt aus dem Freien betreten werden, wie beispielsweise Schalterräume von Geldinstituten, ausreichend rutschhemmend sind.“ Dies bedeutet, dass diese Bearbeitungsform grundsätzlich als ausreichend rutschhemmend angesehen wird, jedoch ohne explizite Bezugnahme auf die R-Klassifizierung.

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C120 und R9 – Eine Gleichsetzung?

C120 bezeichnet eine bestimmte Schleifstufe bei der Bearbeitung von Natursteinen. Sie beschreibt die Feinheit des Schliffs, jedoch nicht direkt die Rutschhemmungseigenschaften nach DIN 51130. Die R-Klassifizierung wird durch normierte Prüfverfahren bestimmt, bei denen eine Testperson mit genormtem Schuhwerk auf einer geneigten Fläche den Neigungswinkel testet, bei dem das Ausrutschen beginnt.

Ob ein geschliffener Naturstein C120 der Rutschhemmungsklasse R9 entspricht, hängt daher von weiteren Faktoren ab, wie:

  • Der Art des Natursteins (z. B. Granit, Marmor, Kalkstein)
  • Der Porosität und Textur des Materials
  • Der Nutzungssituation (trocken oder nass)

Rutschsicherheit R9 = C120

Fazit

Ein geschliffener Naturstein C120 kann, aber muss nicht zwingend der Rutschhemmungsklasse R9 entsprechen. Während der DNV eine grundsätzliche Eignung für bestimmte Einsatzbereiche bestätigt, ist eine individuelle Prüfung nach DIN 51130 für eine verbindliche R-Klassifizierung unerlässlich. Bauherren und Planer sollten daher vor einer Entscheidung stets eine konkrete Rutschhemmungsprüfung oder Zertifizierung für den gewählten Naturstein in Betracht ziehen.

 

Veröffentlicht in Allgemein.

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