Die Sicherheit von Böden (Rutschhemmung) in öffentlichen Gebäuden ist ein wesentlicher Aspekt bei der Planung, Renovierung und Nutzung von Bodenbelägen. Besonders die Rutschhemmung spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Umfeld für Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Bedeutung der Rutschhemmung
In stark frequentierten Bereichen, wie Einkaufszentren, Bahnhöfen, Krankenhäusern oder Verwaltungsgebäuden, besteht ein erhöhtes Risiko für Stürze und Ausrutscher. Glatte oder feuchte Oberflächen können insbesondere in Eingangsbereichen, auf Treppen oder in Nasszellen eine Gefahr darstellen. Ein rutschhemmender Bodenbelag reduziert dieses Risiko erheblich und sorgt für eine sichere Nutzung der Flächen.
Gesetzliche Vorgaben und Normen
In Deutschland sind die Anforderungen an rutschhemmende Bodenbeläge durch verschiedene Normen und Richtlinien geregelt:
- GUV-R 181 (ehemals GUV 26-18): Regelt Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr und beschränkt sich auf betriebliche Verkehrswege, deren Böden mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen
- DIN 51130: Bestimmt die Rutschhemmklassen für gewerbliche Bereiche mit schiefen Ebenen (R9 bis R13)
- DIN 51097: Regelt die Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen (Klassen A, B, C)
- Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.5/1,2: Gibt Hinweise zur Auswahl rutschhemmender Bodenbeläge in Arbeitsbereichen
- BGR 181 (Berufsgenossenschaftliche Regel): Definiert Anforderungen und Empfehlungen für Rutschhemmung in Arbeitsstätten
Rutschhemmklassen und ihre Bedeutung
Die DIN 51130 unterscheidet verschiedene Rutschhemmklassen, die durch Tests auf einer geneigten Ebene mit Motoröl ermittelt werden:
- R9: Geringe Rutschhemmung, trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 3° bis 10° (Büros, Aufenthaltsräume)
- R10: Normale Rutschhemmung, trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 10° bis 19° (Eingangsbereiche, Flure, Sanitärräume)
- R11: Erhöhte Rutschhemmung, trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 19° bis 27° (Küchen, Werkstätten, Verkaufsflächen)
- R12: Hohe Rutschhemmung, trittsicher bis zu einem Neigungswinkel von 27° bis 35° (Lebensmittelproduktion, Großküchen)
- R13: Sehr hohe Rutschhemmung, trittsicher ab einem Neigungswinkel von über 35° (Industriebereiche mit starkem Nässe- oder Fettaufkommen)
Für Nassbereiche wie Schwimmbäder oder Duschräume gelten die Kategorien A, B und C:
- A: Für trockene Böden
- B: Für nasse Böden
- C: Für Schwimmbäder
Prüfverfahren für Rutschhemmung
Die Prüfung der Rutschhemmung erfolgt gemäß GUV-R 181 nach der DIN 51130, in der das Begehungsverfahren auf einer schiefen Ebene mit definiertem Prüföl festgelegt ist. Dabei werden der Neigungswinkel (R-Werte) und der Verdrängungsraum (V-Werte) gemessen. Weitere Prüfverfahren sind:
- DIN 51131: Messung des Gleitreibungskoeffizienten
- DIN 1341: Bestimmung der Rutschfestigkeit unter realen Bedingungen
Auswahl des richtigen Bodenbelags
Je nach Nutzung des Gebäudes sollte der Bodenbelag gezielt nach den erforderlichen Rutschhemmklassen ausgewählt werden. Geeignete Materialien sind beispielsweise:
- Rutschfeste Fliesen mit strukturierter Oberfläche
- Elastische Bodenbeläge (z. B. PVC, Kautschuk) mit eingearbeiteten Granulatpartikeln
- Beschichtete Betonböden mit rutschhemmender Versiegelung
- Naturstein mit strukturierter oder geflammter Oberfläche
- Textile Bodenbeläge, die in manchen Bereichen zur Erhöhung der Trittsicherheit beitragen
Messung der Rutschsicherheit vor Ort
Eine direkte Bestimmung der R-Werte vor Ort ist nicht möglich, da für eine Labormessung Bodenproben entnommen werden müssen. Dennoch kann mit mobilen Messgeräten die Rutschsicherheit geprüft und bei Bedarf verbessert werden.
Pflege und Instandhaltung
Ein rutschhemmender Bodenbelag allein reicht nicht aus, wenn er nicht regelmäßig gewartet und gereinigt wird. Schmutz, Wasser oder Rückstände von Reinigungsmitteln können die rutschhemmende Wirkung verringern. Daher sollten:
- Geeignete Reinigungsmittel verwendet werden, die keine rutschigen Filme hinterlassen
- Feuchte Bereiche umgehend getrocknet oder mit Matten gesichert werden
- Beschädigte oder abgenutzte Bodenbeläge rechtzeitig erneuert oder nachbehandelt werden
Rutschsicherheit und Rechtssicherheit
Um die Rutschsicherheit dauerhaft zu gewährleisten und rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sollte ein professionelles Konzept umgesetzt werden. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat dazu die DGUV-I 8687 veröffentlicht, die Maßnahmen zur Überprüfung und Optimierung der Rutschsicherheit enthält.
Fazit
Die Rutschhemmung von Böden in öffentlichen Gebäuden ist ein zentraler Faktor für die Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern. Die Wahl des passenden Bodenbelags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie eine fachgerechte Pflege sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und eine langfristig sichere Umgebung zu gewährleisten. Falls Unsicherheiten bestehen, können professionelle Messungen und Beratungen zur Optimierung der Rutschsicherheit beitragen.