Rutschsicherheit im Sanitärbereich

Welche Regelungen der Rutschsicherheitgilt für Sanitärbereiche

Die Rutschsicherheit in Sanitärbereichen ist ein wesentlicher Faktor zur Vermeidung von Unfällen, insbesondere in Nasszellen und Bereichen mit wechselnden Belastungen durch Wasser. Die Anforderungen an die Rutschhemmung variieren je nach Art der Nutzung und sind durch verschiedene Regelwerke definiert.

Regelungen für Nasszellen und Sanitärbereiche

Nach Auffassung des Kuratoriums „Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen“ sowie des Fachausschusses „Bauliche Einrichtungen“ werden Nasszellen in der Regel barfuß begangen. Deshalb gelten für diese Bereiche die Anforderungen der GUV-I 8527, welche die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen in Nassbereichen regelt.

Ob die GUV-I 8527 oder die BGR 181 zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob der Bereich barfuß oder mit Schuhen begangen wird:

  • Barfußbereiche: Hier gilt die GUV-I 8527, welche sich auf die Rutschhemmung von Bodenbelägen in Nasszellen konzentriert.
  • Bereiche, die mit Schuhen begangen werden: In diesem Fall greift die BGR 181, welche die allgemeinen Anforderungen an rutschhemmende Bodenbeläge für Arbeitsbereiche definiert.

Rutschhemmung in Bereichen mit wechselnder Nutzung

Besonders herausfordernd sind Arbeitsbereiche, die sowohl barfuß als auch mit Schuhen genutzt werden. In solchen Fällen sind beide Regelwerke – GUV-I 8527 und BGR 181 – zu berücksichtigen. Der Grund liegt darin, dass die Prüfmethoden für die Rutschhemmung unterschiedlich sind:

  • DIN 51097 (für barfuß begangene Bereiche): Prüft die Rutschhemmung mit Wasser als Gleitmittel
  • DIN 51130 (für Schuhbereiche): Bestimmt die Rutschhemmung unter Verwendung von Öl als Prüfmedium

Da beide Prüfmethoden nicht direkt vergleichbare Werte liefern, ist eine detaillierte Planung erforderlich, um die Rutschgefahr in sanitär genutzten Arbeitsbereichen effektiv zu minimieren.

Empfohlene Bodenbeläge für optimale Rutschsicherheit

  • Für barfuß genutzte Nassbereiche: Fliesen mit hoher Rutschhemmung gemäß DIN 51097 (z. B. Klasse A, B oder C)
  • Für Schuhbereiche: Bodenbeläge mit entsprechender Einstufung nach DIN 51130 (z. B. R9 bis R13)
  • Für Mischbereiche: Kombination aus rutschhemmenden Materialien oder zonierte Bodenbelagslösungen zur Berücksichtigung beider Anforderungen

Fazit

Die Wahl des richtigen Bodenbelags in Sanitärbereichen ist entscheidend für die Rutschsicherheit. Während für reine Barfußbereiche die GUV-I 8527 maßgeblich ist, gelten für Arbeitsbereiche mit Schuhen die Anforderungen der BGR 181. Bereiche mit wechselnder Nutzung erfordern eine besondere Planung, um sowohl Sicherheit als auch funktionale Anforderungen zu gewährleisten. Eine sorgfältige Auswahl der Materialien und deren regelmäßige Prüfung nach den entsprechenden Normen ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit zu maximieren.

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